22.05.2021 |
Die Regeln für "< 100" gelten und beenden damit die Bundesnotbremse für "100 und mehr". Dies wurde am 20. Mai verkündet nachdem der Inzidenzwert 5 Werktage unter 100 lag (der Sonntag zählte nicht mit). Wirksam wurden die neue Regeln am übernächsten Tag.
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31.05.2021 |
Es gelten die Regeln für "< 50". Dies wurde am 30. Mai vom Gesundheitsamt Karlsruhe verkündet, weil der Wert fünf Tage kleiner 50 war. Sie trat am nächsten Tag in Kraft.
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07.06.2021 |
In der neuen Verordnung gilt bei "< 50", dass Gaststätten nicht mehr um 22 Uhr schließen müssen, sondern bis 1 Uhr geöffnet bleiben dürfen. Ferner wurden neue Regeln für "< 35" eingeführt bei der die Testpflicht für die Biergärten wegfällt. Diese neue Regeln gelten in Stadt und Landkreis Karlsruhe von Beginn an, weil schon fünf Tage die Inzidenz unter 35 lag. |
28.06.2021 |
Es tritt eine neue Verordnung in Kraft mit der die 10-Grenze eingeführt wird. Weil Stadt und Landkreis Karlsruhe unterhalb dieser Schwelle sind dürfen sich jetzt 25 Personen privat treffen (vorher 10 P. aus 3 H.), bei Gaststätten ist innen kein Test mehr vorzulegen. Die Testpflicht fällt ebenfalls weg in Hotels und Ferienhäusern und beim Sport, früher brauchte man beim Sport drinnen einen Schnelltest.
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08.07.2021 |
Die Stadt Karlsruhe war fünf Tage über 10, deshalb dürfen sich jetzt nur 15 Personen aus max. vier Haushalten treffen (vorher 25 P.). Bei privaten Feiern sind 200 statt 300 Personen erlaubt und bei öffentl. Veranstaltungen und Vereinssitzungen wird die Personenanzahl halbiert. Die anderen Änderungen haben wenig Auswirkungen auf das tägliche Leben.
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22.07.2021 |
Der Landkreis (LK) Karlsruhe war fünf Tage über 10, deshalb gelten die gleich Regeln für den LK wie für den SK bereits seit 08.07.2021.
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16.08.2021 |
Es tritt eine neue Coronaverordnung in Kraft, die unabhängig von Inzidenzen ist. Im ganzen Land gelten die gleichen Bedingungen.
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16.09.2021 |
In der neuen Coronaverordnung tritt ein dreistufiges Warnsystem in Kraft. Dies bedeutet, dass es strengere Regelungen bei abzeichnender Überlastung der Krankenhäuser geben wird. Zu Beginn galt die Basisstufe. Die Bedingungen sind damit fast unverändert geblieben.
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15.10.2021 |
In einer neuen Coronaverordnung wird das 2G-Optionsmodell eingeführt. Wenn sich eine Einrichtung oder Wirtschaft dafür entscheidet müssen alle Teilnehmer geimpft oder genesen sein. Dafür entfällt die Maskenpflicht für die Teilnehmer. Die Mitarbeitende müssen weiterhin eine Maske tragen, weil aus Datenschutzgründen diese den Impfnachweis nicht erbringen müssen. Im Alltagsleben hat sich wenig geändert.
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28.10.2021 |
Beim 2G-Optionsmodell entfällt in der Basisstufe auch die Maskenpflicht für Beschäftigte, wenn diese geimpft oder genesen sind und ihren Impf- oder Genesenennachweis freiwillig dem Arbeitgeber vorlegen.
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03.11.2021 |
Es sind mehr als 250 Intensivbetten mit Covid-Patienten in BW belegt. Dies war an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen (Mo-Fr) der Fall, deshalb gilt ab 3.11.2021 die Warnstufe. Das bedeutet, Ungeimpfte benötigen einen PCR-Test.
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13.11.2021 |
Wegen der rasant Ausbreitung der Pandemie ist ab sofort für jeden ein Schnelltest pro Woche kostenfrei. Ab 11. Okt. bis zum 12. Nov. musste man für sie bezahlen.
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17.11.2021 |
Alarmstufe erreicht! Am 15. und 16. waren mehr als 390 Intensivbetten in BW mit Coronapatienten belegt.
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24.11.2021 |
In der neuen Verordnung wird eine Alarmstufe II eingeführt, die sofort ab dem ersten Tag erreicht ist. Die Clubs und Discos müssen schließen.
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27.12.2021 |
Bei 2G+ muss man einen Schnelltest vorweisen, wenn die zweite Impfung mehr als 3 Monate zurückliegt. Vorher galt ab dem 9.12.2021 die Frist von 6 Monaten. Die Regeln ändern sich so häufig, dass auf dieser Seite nur noch die Inzidenzwerte aufgelistet werden und bei den Regeln auf die Webseite der Landesregierung verlinkt wird. Die Regeln werden nicht mehr weiter verfolgt.
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